Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 17.06.2003

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 27.02.2003 - Verg W 2/03   

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https://dejure.org/2003,13258
OLG Brandenburg, 27.02.2003 - Verg W 2/03 (https://dejure.org/2003,13258)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.02.2003 - Verg W 2/03 (https://dejure.org/2003,13258)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - Verg W 2/03 (https://dejure.org/2003,13258)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Angebot: Fehlende Angaben nach der VOL/A und Ausschluss des Angebotes? (für die Wertung wesentliche Preise)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Antragsbefugnis für zwingend auszuschließenden Bieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antragsbefugnis eines mit seinem Angebot zwingend auszuschließenden Bieters im Nachprüfungsantrag; Anspruch des Bieters auf Einwirkung auf die Rechtsmäßigkeit des Vergabeverfahrens, insbesondere beim Ausschluss eines anderen Bieters; Abgabe eines unvollständigen Angebots

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Bieterausschluss kraft Amtsermittlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1452 (Ls.)
  • VergabeR 2003, 469
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • VK Brandenburg, 28.01.2003 - VK 71/02

    Preisangaben mit dem Vermerk "wird nachgereicht"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2003 - Verg W 2/03
    Verg W 2/03 Brandenburgisches Oberlandesgericht VK 71/02 Vergabekammer des Landes Brandenburg.

    Der Antrag der Antragstellerin vom 10.2.2003, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluß der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 28.1.2003 - VK 71/02 - bis zur Entscheidung über die Beschwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen.

  • OLG Naumburg, 15.03.2001 - 1 Verg 11/00

    Ausschluss eines Angebots durch die Vergabekammer; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2003 - Verg W 2/03
    Insbesondere steht seine Auffassung nicht der des OLG Naumburg (Beschluß vom 15.3.2001, NZBau 2001, 579) entgegen.
  • OLG Jena, 30.05.2002 - 6 Verg 3/02

    Unvollständiges Nachunternehmerverzeichnis; Nachverhandlungsverbot

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2003 - Verg W 2/03
    Der Senat weicht mit der zu treffenden Entscheidung auch nicht in einer Weise, die eine Divergenzvorlage zum BGH erfordern würde, von einer Entscheidung des Thüringischen Oberlandesgerichts vom 30.5.2002 (VergabeR 2002, 488) ab.
  • OLG Saarbrücken, 29.05.2002 - 5 Verg 1/01

    Fehlende Angaben nach der VOB/A und zwingender Ausschluss

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2003 - Verg W 2/03
    Ausnahmsweise können Angebote gewertet werden, wenn die fehlenden Angaben die Eindeutigkeit des Angebots nicht tangieren, sie auf Grund ihrer Geringfügigkeit keine kalkulatorischen Auswirkungen auf das Wertungsergebnis besitzen und Manipulationen von Seiten des Bieters ausgeschlossen sind (OLG Saarbrücken, VergabeR 2002, 493).
  • VK Münster, 23.10.2003 - VK 19/03

    Aufhebung der Ausschreibung

    Das Vergabenachprüfungsverfahren ist ein Verfahren, das dem Bieter die Rechtsbehelfe zur Verfügung stellen soll, sich gegen die Verletzung von bieterschützenden Vergabevorschriften durch den Auftraggeber zur Wehr zu setzen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2003, Verg W 2/03).
  • VK Sachsen, 21.04.2004 - 1/SVK/029-04

    Rüge: Verstoß muss hinreichend genau beschrieben werden

    (OLG Jena, Beschl. v. 30.05.02, 6 Verg 3/02, OLG Düsseldorf Beschl. v. 26.07.02 Verg 22/02 sowie OLG Brandenburg, Beschl. v. 27.02.03 Verg W 2/03).
  • VK Brandenburg, 15.09.2003 - VK 58/03

    Unzulässige Änderungen an den Verdingungsunterlagen

    Er kann aus diesem Grund nicht darlegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (OLG Brandenburg, VergabeR 2003, 469; BayObLG, NZBau 2001, 643; OLG Thüringen, Beschluss vom 30. Mai 2002 - 6 Verg 3/02).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.06.2003 - Verg W 2/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23008
OLG Brandenburg, 17.06.2003 - Verg W 2/03 (https://dejure.org/2003,23008)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.06.2003 - Verg W 2/03 (https://dejure.org/2003,23008)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Juni 2003 - Verg W 2/03 (https://dejure.org/2003,23008)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • OLG Brandenburg PDF
  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nachprüfungsverfahren: Verhandlung und Entscheidung durch den Vergabesenat in der Sache trotz nicht ordnungsgemäßer Vertretung des Antragstellers

  • VERIS
  • ibr-online

    Lieferung und Bau eines "Rechnergestützten Betriebsleitsystems (RBL)"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.06.2003 - Verg W 2/03
    Der Bundesgerichtshof hat zwischenzeitlich zu der Frage Stellung genommen, wann ein Angebot wegen fehlender Angaben auszuschließen ist (VergabeR 2003, 313 ff.).

    Er geht dabei in Übereinstimmung mit der strengen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und auch des erkennenden Senates davon aus, daß nach dem Wortlaut des im dortigen Fall maßgeblichen § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A bei fehlenden Erklärungen des Bieters der öffentliche Auftraggeber kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe hat, sondern gezwungen ist, das betreffende Angebot aus der Wertung zu nehmen (BGH VergabeR 2003, 313, 317).

    Er sieht sich in dieser Auffassung durch die zwischenzeitlich veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.2.2003 (VergabeR 2003, 313, 318) bestätigt.

  • VK Brandenburg, 28.01.2003 - VK 71/02

    Preisangaben mit dem Vermerk "wird nachgereicht"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.06.2003 - Verg W 2/03
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 10.2.2003 gegen den Beschluß der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 28.1.2003 - VK 71/02 - wird zurückgewiesen.

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 10.2.2003 gegen den Beschluß der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 28.1.2003 - VK 71/02 - war aus den Gründen des Beschlusses des Senates vom 27.2.2003, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, zurückzuweisen.

  • OLG Celle, 20.10.1999 - 13 Verg 3/99

    Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz im Rahmen der Ausschreibung über

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.06.2003 - Verg W 2/03
    Denn die mögliche Beeinträchtigung ist gem. § 109 GWB bereits Voraussetzung für die Beiladung und daher allein nicht geeignet, die Erstattung der außergerichtlichen Auslagen ausnahmsweise aus Billgkeitsgründen zu rechtfertigen (so auch OLG Celle, NZBau 2000, 98).
  • BayObLG, 15.04.2003 - Verg 5/03

    Bieterausschluss im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.06.2003 - Verg W 2/03
    Der Bieter ist zur eindeutigen und klaren Angabe über den beabsichtigten Nachunternehmereinsatz verpflichtet (Beschluß des BayOLG vom 15.4.2003, Verg 5/03, Leitsätze veröffentlicht in: Vergaberechts-Report 5/2003, Seite 1).
  • OLG Brandenburg, 02.12.2003 - Verg W 6/03

    Kompetenz des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers im Vergabeverfahren

    Bei einer derartigen Sachlage geht der Senat entgegen seiner früheren Rechtsprechung (Beschluß vom 17.6.2003 Verg W 2/03) und entgegen der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (vgl. nur OLG Jena VergR 2002, 256; OLG Naumburg, Beschluß vom 11.6.2003, 1 Verg 6/03 m. w. N.) davon aus, daß es sich in einem derartigen Fall verbietet, einen Nachprüfungsantrag als unzulässig anzusehen und den übergangenen Bieter aus diesem Grunde vom Nachprüfungsverfahren auszuschließen.
  • VK Brandenburg, 14.07.2003 - VK 40/03

    Unverzügliche Rüge vor Angebotseröffnung

    Der Rechtsauffassung hat sich auch der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Brandenburg in seinem Beschluss vom 17.06.2003 (Az.: Verg W 2/03) angeschlossen.
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